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Österreich: Vorsicht bei Fertigteilhäusern

 
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gullis



Anmeldedatum: 17.06.2006
Beiträge: 15
Wohnort: Linz

BeitragVerfasst am: So Dez 03, 2006 10:19 am    Titel: Österreich: Vorsicht bei Fertigteilhäusern Antworten mit Zitat

Konsumentenschützer warnen vor übereilten Vertragsabschlüssen für Fertigteilhäuser. Immer öfter werden Kunden mit extrem hohen Stornogebühren konfrontiert.

In der Konsumentenberatung der AK Oberösterreich häufen sich Beschwerden von Konsumenten, die zu einem Vertragsabschluss für ein Fertighaus gedrängt wurden, bevor die Finanzierungsfrage geklärt war.

In vielen Fällen kam die Finanzierung dann nicht zu Stande und von den Konsumenten wurden Planungskosten und Stornogebühren in der Höhe von zehn Prozent der Bausumme gefordert.
Ungenaue Angaben
Bei Vertragsabschluss würde den Konsumenten erklärt, dass der Vertrag erst gelte, wenn eine Finanzierung zu Stande käme, so die AK in einer Aussendung. Die Kreditkonditionen (Kreditlaufzeit, Zinssatz, Währung, Sicherheiten etc.) würden allerdings nicht ausreichend definiert.

Die Betroffenen wären dadurch der Gefahr ausgesetzt, dass sie auch riskante Finanzierungen akzeptieren müssten.

Außerdem werde bei Vertragsabschluss der Leistungsumfang des Wohnbaues nicht genau definiert. Bei der anschließenden Detailplanung kämen vorher nicht kalkulierte Kosten hinzu, die sich dann oft nicht finanzieren ließen, warnt die Arbeiterkammer.

"Bausperre" für drei Jahre
Die Geschäftsbedingungen einiger Fertigbauunternehmen sehen laut AK außerdem vor, dass bei Vertragsauflösung wegen Unfinanzierbarkeit nachträglich eine Stornogebühr von zehn Prozent verrechnet werden kann, wenn die Konsumenten innerhalb von drei Jahren mit einer anderen Firma bauen.

Da diese Klausel ebenso wie die Verrechnung von Stornogebühren oder erhöhten Planungskosten nach Meinung der AK Konsumenteninformation gegen das Gesetz verstößt, soll das Problem jetzt in einem Musterfall vor Gericht geklärt werden.

Quelle: http://help.orf.at

Kommentar: Wenn das Bauträgervertragsgesetz nicht gilt, unterlaufen, ausgeschaltet wird -- dem einige "Firmen" wie der Teufel dem Weihwasser aus dem Weg gehen, treten sehr viele negative Überraschungen ein.
Tip: Bauträgervertragsgesetz vereinbaren, auch wenn es nicht autom. gelten sollte -- vor allem ausländisches Recht (BRD-Recht, usw.) eliminieren !!
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